Warum eine Wurzelbehandlung?
Jeder Zahn besitzt in seinem Inneren ein Geflecht aus Nerven, Blutgefäßen und Gewebe, landläufig „der Nerv“ genannt. Diese verarbeiteten Informationen z. B. über Temperatur, versorgt das Hartgewebe mit Mineralstoffen und dient auch zur Abwehr von Fremdreizen wie Bakterien. Durch verschiedene Reize, wie z. B. Karies, kann sich der Zahnnerv schnell entzünden. Diese Entzündung kann sich sogar im den Zahn umgebenden Gewebe und den Knochen ausbreiten und Schmerzen beim Zubeißen verursachen.
Die einzig wirkungsvolle Therapie in diesen sehr unangenehmen Fällen besteht darin, den Zahnnerv im Rahmen einer Wurzelbehandlung zu behandeln.
Was genau passiert bei einer Wurzelbehandlung?
Unter lokaler Betäubung wird die Nervenhöhle von oben geöffnet und das Nervengewebe aus dem Zahninneren entfernt. In den Zahnwurzeln befinden sich äußerst verzweigte Kanalsysteme unterschiedlichster Form und Größe. Die besondere Schwierigkeit bei dieser Behandlung liegt dann darin, diese komplizierten Systeme gründlich zu reinigen, zu desinfizieren und den dadurch entstehenden Hohlraum, nach einer besonderen Formgebung, mit einer speziellen Füllung (Wurzelkanalfüllung) wieder zu verschließen. Diese „Stecknadelspitzen-kleinen“ Strukturen sind ohne spezielle Hilfsmittel, wie etwa starke Vergrößerung und die Anwendung neuester Technologien, nicht sicher zu erreichen und zu therapieren. Bedingt durch diese Komplexität kann eine Behandlung bei komplizierten Fällen lange dauern und mehrere Sitzungen notwendig machen..
Ist diese Behandlung schmerzhaft?
Die Behandlung wird selbstverständlich unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Bei stark entzündeten Geweben kann es jedoch vorkommen, dass die Wirkung des Betäubungsmittels eingeschränkt ist. Während und nach Abschluss der Behandlung kann die Bearbeitung des Zahns leicht spürbar sein, in der Regel verschwindet diese Empfindung jedoch innerhalb kurzer Zeit.
Welche Risiken bestehen?
Bedingt durch die komplizierten Kanalstrukturen und Wurzelkrümmungen beinhaltet eine Wurzelbehandlung einige Risiken. Die äußerst feinen, nur zehntel Millimeter starken Instrumente, die zur Bearbeitung verwendet werden müssen, können in ungünstigen Fällen frakturieren und die weitergehende Therapie erschweren. Bei besonders ungünstigen anatomischen Voraussetzungen kann es zu einer unerwünschten Öffnung des Kanalsystems zum Zahnäußeren, einer Perforation, kommen. Bei notwendigen Wiederholungen von Wurzelbehandlungen kann auch ein Bruch des Zahns auftreten oder eine Therapie, durch die bereits anderweitig erfolgte Bearbeitung des Zahns, erschwert werden bzw. unmöglich sein. Durch diese Schwierigkeiten kann die teilweise oder vollständige Entfernung des Zahns notwendig werden. Selbst eine hochwertige und nach allen Regeln der zahnärztlichen Kunst durchgeführte Wurzelbehandlung kann den Therapieerfolg nicht immer garantieren und einen operativen Folgeeingriff zur Entfernung aller Entzündungsherde notwendig machen.
Wird der behandelte Zahn dunkler?
Vereinzelt verfärben sich die therapierten Zähne durch das im Blut vorhandene Eisen oder andere Stoffwechselprodukte. Starke Verfärbungen lassen sich in der Regel jedoch durch eine entsprechend gründliche und saubere Behandlung vermeiden. Sollte es jedoch zu einer Verfärbung des Zahns kommen, kann man den Zahn durch eine Aufhellung farblich wieder angleichen.
Wie ist der Langzeiterfolg einer Wurzelbehandlung?
Bei einer optimal verlaufenden Behandlung ist der wurzelbehandelte Zahn, bis auf wenige Einschränkungen, wie ein gesunder Zahn zu betrachten. Unbedingt erforderlich ist dazu jedoch die möglichst zeitnahe Versorgung des Zahns mit einer stabilisierenden Rekonstruktion, bei Seitenzähnen einer Krone oder Teilkrone. Nur dadurch kann eine Reinfektion sicher vermieden und ein Zerbrechen des Zahns durch die Substanzschwächung ausgeglichen werden.
Welche Kosten übernimmt mein Kostenerstatter?
Die Wurzelbehandlung ist meist als zahnerhaltende Maßnahme im Leistungskatalog aller Krankenversicherungen enthalten. Leider hat der Gesetzgeber ab 1.1.2004 eine sehr komplizierte Regelung beschlossen, weshalb einige Zähne vollständig privat berechnet werden müssen. Private Kostenträger übernehmen die Kosten je nach Vertragsbedingungen in der Regel vollständig. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Standardbehandlung. Per Gesetz ist definiert, dass eine Therapie nur drei medikamentöse Einlagen vorsieht. Darüber hinaus ist eine für den Therapieerfolg absolut wichtige elektronische Längenbestimmung des Kanalsystems nicht im Leistungskatalog enthalten, ebenso die spezielle Säuberung. Für außervertragliche Leistungen und/oder besondere Vorgehensweisen können je nach Aufwand Kosten von 25,- bis 300,- € je Kanal (nicht Zahn!) anfallen. Wir beantworten Ihnen gerne weitere Fragen dazu.
Welche Alternativen gibt es zu einer Wurzelbehandlung?
Die einzige echte Alternative zu einer Wurzelbehandlung ist die Zahnentfernung mit dementsprechend folgendem Zahnersatz.