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Füllungen

Behandlung bereits wurzelgefüllter Zähne

Was versteht man unter der Behandlung bereits wurzelgefüllter Zähne?
Unter einer sogenannten Wurzelfüllungsrevision versteht man die möglichst vollständige Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung  sowie ggf. die Reinigung und Desinfektion bisher unbehandelter Wurzelkanalsystembereiche.

Welche Gründe gibt es für die Durchführung einer Wurzelfüllungsrevision?
Die anatomischen Besonderheiten der Wurzelkanäle machen eine dauerhafte Wurzelfüllung zu einer diffizilen Angelegenheit. Wenn an einem Zahn eine bereits stattgefundene Wurzelbehandlung festgestellt wird, sollten deshalb, spätestens bevor der Zahn mit einer neuen Rekonstruktion versehen wird, die Qualität der Wurzelfüllung und der therapeutische Erfolg geprüft werden. Auch können durch Röntgenaufnahmen von bereits therapierten Zähnen chronisch entzündliche Prozesse an der Wurzelspitze eines Zahns auffällig werden. Natürlich können auch Schmerzen bei erfolglosen Wurzelbehandlungen auftreten und manchmal die Erneuerung notwendig machen.

Was genau passiert bei einer Wurzelfüllungsrevision?
Im Grunde unterscheidet sich eine Revision nicht wesentlich von der Akutbehandlung eines unbehandelten Zahns. Wichtigstes Prinzip der Behandlung ist die Verhinderung einer weiteren schmerzhaften Entzündung durch Infektion oder Gewebereste. Eine Isolation des Zahns gegenüber der bakterienreichen Mundhöhle mit einem speziellen Gummituch ist daher unbedingt erforderlich. Bei schlechten Rekonstruktionen ist es notwendig, die Rekonstruktion primär zu entfernen oder gegenüber der Mundhöhle abzudichten. Nun wird der Zugang zu der vorhandenen Wurzelfüllung wieder eröffnet und es wird versucht, das Füllungsmaterial mithilfe verschiedener mechanischer und/oder chemischer Methoden zu entfernen. Weiter wird auch nach bisher unbehandelten Strukturen gesucht, die dann nach Möglichkeit gereinigt und bearbeitet werden. In den Zahnwurzeln befinden sich äußerst verzweigte Kanalsysteme unterschiedlichster Form und Größe. Die besondere Schwierigkeit bei dieser Behandlung liegt dann darin, diese komplizierten Systeme gründlich zu reinigen, zu desinfizieren und den dadurch entstehenden Hohlraum, nach einer besonderen Formgebung, mit einer speziellen Füllung wieder zu verschließen. Diese „Stecknadelspitzen-kleinen“ Strukturen sind ohne spezielle Hilfsmittel, wie etwa starke Vergrößerung und die Anwendung neuester Technologien, nicht sicher zu erreichen und zu therapieren. Bedingt durch diese Komplexität kann es bei komplizierten Fällen lange dauern und mehrere Sitzungen notwendig machen. Zur bestmöglichen Sterilisation setzen wir auf Wunsch zusätzlich das Elektroimpulsverfahren ein. Hierbei wird der Zahn mithilfe einer Art heißem Draht kurzfristig auf 70°C erwärmt und damit eine fast vollständige Sterilisation aller Seitenkanäle herbeigeführt. Dies bedeutet eine bessere Prognose bei geringeren Nachbeschwerden.

Welche Risiken bestehen?
Bedingt durch die komplizierten Kanalstrukturen und Wurzelkrümmungen beinhaltet eine Wurzelbehandlung einige Risiken. Die äußerst feinen, nur zehntel Millimeter starken Instrumente, die zur Bearbeitung verwendet werden müssen, können in ungünstigen Fällen frakturieren und eine weitergehende Therapie erschweren. Bei besonders ungünstigen anatomischen Voraussetzungen kann es zu einer unerwünschten Eröffnung des Kanalsystems zum Zahnäußeren, einer Perforation, kommen. Bei notwendigen Wiederholungen von Wurzelbehandlungen kann auch ein Bruch des Zahns auftreten oder eine Therapie, durch die bereits anderweitig erfolgte Bearbeitung des Zahns, erschwert werden bzw. unmöglich sein. Durch diese Komplikationen kann die teilweise oder vollständige Entfernung des Zahns notwendig werden. Selbst eine hochwertige und nach allen Regeln der zahnärztlichen Kunst durchgeführte Wurzelbehandlung kann den Therapieerfolg nicht immer garantieren und einen operativen Folgeeingriff zur Entfernung aller Entzündungsherde notwendig machen.

Wie ist der Langzeiterfolg einer Wurzelrevision?
Bei einer optimal verlaufenden Behandlung ist der wurzelbehandelte Zahn, bis auf wenige Einschränkungen, wie ein gesunder Zahn zu betrachten. Unbedingt erforderlich ist dazu jedoch die möglichst zeitnahe Versorgung des Zahns mit einer neuen stabilisierenden Rekonstruktion, bei Seitenzähnen einer Krone oder Teilkrone aus Gold oder Keramik. Nur dadurch kann eine Reinfektion sicher vermieden und die Substanzschwächung ausgeglichen werden.

Welche Kosten übernimmt mein Kostenerstatter?
Die Wurzelbehandlung sowie die Revision sind grundsätzlich als zahnerhaltende Maßnahmen im Leistungskatalog aller Krankenversicherungen enthalten. Leider hat der Gesetzgeber ab 1.1.2004 eine sehr komplizierte Regelung beschlossen, wonach einige Zähne vollständig privat berechnet werden müssen. Private Kostenträger übernehmen die Kosten je nach Vertragsbedingungen in der Regel vollständig. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Standardbehandlung. Per Gesetz ist definiert, dass hierfür 3 medikamentöse Einlagen genügen müssen. Zudem ist eine für den Therapieerfolg absolut wichtige elektronische Längenbestimmung des Kanalsystems sowie die Sterilisation mithilfe des Elektroimpulsverfahrens nicht im Leistungskatalog enthalten. Für außervertragliche Leistungen und oder besondere Vorgehensweisen können je nach Therapeut und Aufwand Kosten von 25.- bis ca. 200.- Euro je Kanal (nicht Zahn) anfallen. Fragen Sie hierzu den Therapeuten Ihrer Wahl.

Welche Alternativen gibt es zu einer Wurzelrevision?
Die präferierte Alternative zu einer Wurzelrevision bei Beschwerden ist eine chirurgische Wurzelspitzenresektion. Hier ist jedoch zu beachten, dass jede weitere Intervention nur so viel Erfolg mit sich bringen kann, wie dies der Qualität der vorhandenen Wurzelfüllung entspricht. Bei einer bakteriell infizierten Wurzelfüllung kann auch eine Resektion allein keine langfristige Abhilfe schaffen. Für eine erfolgreiche chirurgische Therapie ist die Erneuerung der Wurzelfüllung nahezu zwingend. Die andere Alternative ist die Zahnentfernung mit dementsprechend folgendem Zahnersatz.

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